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Wesentliche Änderungen mit der Verbraucherrechterichtline zum 13. Juni 2014

Hi zusammen,

ich habe hier mal die wesentlichen Änderungen für den eCommerce zusammengefasst, die mit dem 13.6.2014 auf uns zukommen. Für den Shop selbst gibt es wenige Änderungen, weil das meiste die Rechtsexte AGB und Widerrufsbelehrung betrifft. Spannend wird es, wenn Ihr die Rücksendekosten auf den Käufer umlegen wollt - und richtig spannend wir es, wenn Ihr Ware per Spedition verschicken müsst. Genauere Infos gibt es natürliche in den entsprechenden Whitepapern aber mit dieser Übersicht könnt Ihr Euch ja schon mal orientieren, ob Handlungsbedarf besteht.

Änderungen ohne Auswirkungen auf Prozesse oder Texte , im Wesentlichen positiv für Euch als Händler

· Schaffung einer einheitlichen Widerrufsfrist in den EU-Mitgliedstaaten (14 Tage)
· Abschaffung der unendlichen Widerrufsfrist bei falscher Belehrung, jetzt maximal 1 Jahr + 14 Tage
· Online-Händler hat Zurückbehaltungsrecht bei der Erstattung des Kaufpreises und der Hinsendekosten. Die Ware muss entweder zurück beim Händler sein oder der Kunde muss die Rücksendung nachweisen.

Änderungen mit Auswirkungen auf Texte

· Rücksendekosten können auf den Verbraucher umgelegt werden
o Wegfall der 40 Euro Klausel
o Anpassung der AGB nötig
o Anpassung Widerrufsbelehrung notwendig
o Bei Speditionsware müssen die Kosten der Rücksendung explizit in der Widerrufsbelehrung angegeben werden

· Mehr Ausnahme-“tatbestände“ vom Widerrufsrecht.
o Ggf. Anpassung Widerrufsbelehrung notwendig, wenn man zum Beispiel mit Weinoptionen handelt.

· Ausübung des Widerrufsrechts nur durch eindeutige Erklärung
o Analoge Handlungen wie Verweigerung der Annahme oder einfaches zurückschicken genügen nicht mehr. (Heißt nicht, dass man das nicht akzeptieren darf)
o Formular für den Widerruf muss zur Verfügung gestellt werden, damit das auch wirklich jeder kann ;-)

· Deckelung der Erstattung von Hinsendekosten
o Expressversand muss nicht erstatten werden, sondern nur die Preise für den von Euch angebotenen Standardversand.
o Widerrufsbelehrung muss entsprechend angepasst werden

· Verlagerungen bei der Rücksendung nicht-paketversandfähiger Ware,
o Kunde muss die Ware verschicken -> die Spedition beauftragen, die sachgemäße Verpackung sicherstellen.

· Widerrufserklärung wird telefonisch möglich sein
o Hier werden wir sehen, ob das wirklich gut ist. Die Nachweispflicht hat zwar der Kunde, aber wenn der entsprechend bewertet, weil die Prozesse beim telefonischen Widerruf nicht passen, hat er Händler das Nachsehen.
o Telefonnummer kann ab dem 13.6. (nicht vorher!) in der Widerrufsbelehrung sein. Sie muss es aber nicht. Dafür muss sie jetzt zwingend im Impressum sein.

· Wegfall der Rückgabebelehrung


Änderungen mit Auswirkung auf Prozesse

· Liefertermine müssen angegeben werden

o Hier ist noch nicht endgültig geklärt, ob der Ansatz der meisten Juristen, dass mit konkretem Liefertermin ein Zeitrahmen und eben kein konkretes Datum gemeint ist und es sich im deutsche Gesetzestext um einen Übersetzungsfehler handelt, vor Gericht standhält. Wenn das so ist, muss hier nicht viel passieren. Wenn die Gerichte aber anders entscheiden, muss angepasst werden. Allerdings fehlt mir bisher die Phantasie, wie das konkret umgesetzt werden soll.

· Es wird verschiedene Widerrufsbelehrungen geben...

zumindest, wenn man sich an die Vorlage im Gesetz halten will, um den Abmahnschutz aufgrund des Gesetzestexts zu genießen. In diesem Gesetz steht leider, dass die Formulierungen nicht kombiniert werden können.

Fall 1 - Kunde bestellt eine oder mehrere Waren: es kommt zu einer Warensendung.

Fall 2 - Kunde bestellt mehrere Waren: es kommt zu mehreren Warensendungen

Fall 3 - Kunde bestellt ein nicht paketversandfähiges Produkt. Händler möchte, dass Verbraucher im Falle des Widerrufs die Rücksendekosten übernimmt. Hier muss der Preis angegeben werden.

Fall 4 - Kunde bestellt mehrere Produkte – darunter ein nicht paketversandfähiges Produkt: es kommt zu mehreren Warensendungen; Händler möchte, dass Verbraucher im Falle des Widerrufs die Rücksendekosten übernimmt.

Es wird nicht möglich sein die Muster dynamisch so zu verwenden, weil der Shop gar nicht wissen kann, wie die Pakete verschickt werden, ab welcher Menge mehrere Pakete versendet werden und wie die Rücksendekosten bei der Spedition im Einzelfall sind.

è Es wird verschiedene Varianten der Widerrufsbelehrung geben, die im Zweifel durch Gerichte bestätigt oder kassiert werden, und der Abmahnzirkus kann wieder losgehen.

So. Ich hoffe, das hilft Euch erst einmal wenigstens für den groben Überblick. Falls Fragen bestehen, kann ich diese gern hier im Thread beantworten.

Viele Grüße!

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