Hallo Shopbetreiber,
wir haben heute eine Abmahnung von der Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart erhalten. Da wurden wir wohl angeschwärzt. Es ist aber von denen nicht rauszubekommen ob das ein (verärgerter) Kunde oder ein Mitwerber war. Na ja, nun gut.
Es wurde in unseren ABG das Wort "Kartinalspflicht" beanstandet, sowie die salvatorische Klausel als widerrechtlich angesehen. Vertragsstrafe 4000,00 EUR wurde angesetzt, die Auslagen mit 246,10 EUR.
Wer also eine salvatorische Klausel in seinen AGB oder das Wort "Kartinalspflicht" verwendet, kann offensichtlich abgemahnt werden. (Die salvatorisch Klausel besagt, dass, falls ein oder mehrere Punkte in den AGB unwirksam sind oder werden, automatisch anstelle dieser unwirksamen Klauseln die gesetzliche Bestimmung in Kraft tritt.)
Nur mal zur Info für Euch.
Gruß Harry
wir haben heute eine Abmahnung von der Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart erhalten. Da wurden wir wohl angeschwärzt. Es ist aber von denen nicht rauszubekommen ob das ein (verärgerter) Kunde oder ein Mitwerber war. Na ja, nun gut.
Es wurde in unseren ABG das Wort "Kartinalspflicht" beanstandet, sowie die salvatorische Klausel als widerrechtlich angesehen. Vertragsstrafe 4000,00 EUR wurde angesetzt, die Auslagen mit 246,10 EUR.
Wer also eine salvatorische Klausel in seinen AGB oder das Wort "Kartinalspflicht" verwendet, kann offensichtlich abgemahnt werden. (Die salvatorisch Klausel besagt, dass, falls ein oder mehrere Punkte in den AGB unwirksam sind oder werden, automatisch anstelle dieser unwirksamen Klauseln die gesetzliche Bestimmung in Kraft tritt.)
Nur mal zur Info für Euch.
Gruß Harry