Hallo,
ich habe eben bei der Kanzlei Lachmann das Infoblatt zu den Änderungen in der VRRL durchgelesen und dabei sind so einige Fragen aufgekommen.
Vielleicht kann das jemand eindeutiger Erklären.
a) es muss konkret über die Lieferzeit informiert werden.
muss bereits bei der Artikelzusammenfassung angegeben werden, wann der Kunde die Ware erhält oder wie ist das gemeint ?
b) Information über Lieferbeschränkungen – z. B. wenn ein Ort nicht beliefert werden kann
Ich liefere per Standard nur Deutschlandweit.
Andere Länder müssen sich vorab per Direktkontakt mit Ihrer Bestellung an uns wenden. Ist das nicht ok ??????
c) Informationen über Zahlungsmöglichkeiten, z. B. Paypal etc – spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs!
Wieder in der Artikelzusammenfassung eine Auflistung, wie bezahlt werden kann ?
Dachte das reicht das man das an der "Kasse" macht.
d) Zusätzliche Kosten für ein bestimmtes Zahlungsmittel sind nur noch zulässig, wenn auch ein kostenloses Zahlungsmittel zur Verfügung steht – der Verbraucher muss über die zusätzlichen Kosten informiert werden. Die Kosten dürfen nicht höher sein als der Unternehmer bezahlen muss.
soweit ok, verstanden
e) Versandkosten dürfen nur verlangt werden, wenn darüber informiert wird.
dafür gibt es ja diesen Link in der Art.Zusammenfassung
f) Informationspflicht über ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht: In AGB wird bereits jetzt über Gewährleistungsrechte informiert – diese müssen jetzt „Mängelhaftungsrechte“ genannt werden.
Keine Ahnung was hier verlangt wird....
g) Informationspflicht über die Funktionsweise digitaler Inhalte einschließlich anwendbarer technischer Schutzmaßnahmen, z. B. bei Apps.
habe ich nicht
h) Informationspflichten über Beschränkung der Interoperabilität und der Kompatibilität digitaler Inhalte mit Hard- und Software, betriff auch insbesondere Apps.
habe ich nicht
i) Kostenpflichtige Mehrwertdiensterufnummern sind im Impressum und nach Vertragsschluss (Hotlines) nicht mehr zulässig.
habe ich nicht
Ein anderes Thema wäre noch die Salvatorische Klausel in den AGB.
Hier wird viel diskutiert das man besser diese weg lässt, da man sich für Abmahnungen eher angreifbar macht.
Wie seht ihr das ?
ich habe eben bei der Kanzlei Lachmann das Infoblatt zu den Änderungen in der VRRL durchgelesen und dabei sind so einige Fragen aufgekommen.
Vielleicht kann das jemand eindeutiger Erklären.
a) es muss konkret über die Lieferzeit informiert werden.
muss bereits bei der Artikelzusammenfassung angegeben werden, wann der Kunde die Ware erhält oder wie ist das gemeint ?
b) Information über Lieferbeschränkungen – z. B. wenn ein Ort nicht beliefert werden kann
Ich liefere per Standard nur Deutschlandweit.
Andere Länder müssen sich vorab per Direktkontakt mit Ihrer Bestellung an uns wenden. Ist das nicht ok ??????
c) Informationen über Zahlungsmöglichkeiten, z. B. Paypal etc – spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs!
Wieder in der Artikelzusammenfassung eine Auflistung, wie bezahlt werden kann ?
Dachte das reicht das man das an der "Kasse" macht.
d) Zusätzliche Kosten für ein bestimmtes Zahlungsmittel sind nur noch zulässig, wenn auch ein kostenloses Zahlungsmittel zur Verfügung steht – der Verbraucher muss über die zusätzlichen Kosten informiert werden. Die Kosten dürfen nicht höher sein als der Unternehmer bezahlen muss.
soweit ok, verstanden
e) Versandkosten dürfen nur verlangt werden, wenn darüber informiert wird.
dafür gibt es ja diesen Link in der Art.Zusammenfassung
f) Informationspflicht über ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht: In AGB wird bereits jetzt über Gewährleistungsrechte informiert – diese müssen jetzt „Mängelhaftungsrechte“ genannt werden.
Keine Ahnung was hier verlangt wird....
g) Informationspflicht über die Funktionsweise digitaler Inhalte einschließlich anwendbarer technischer Schutzmaßnahmen, z. B. bei Apps.
habe ich nicht
h) Informationspflichten über Beschränkung der Interoperabilität und der Kompatibilität digitaler Inhalte mit Hard- und Software, betriff auch insbesondere Apps.
habe ich nicht
i) Kostenpflichtige Mehrwertdiensterufnummern sind im Impressum und nach Vertragsschluss (Hotlines) nicht mehr zulässig.
habe ich nicht
Ein anderes Thema wäre noch die Salvatorische Klausel in den AGB.
Hier wird viel diskutiert das man besser diese weg lässt, da man sich für Abmahnungen eher angreifbar macht.
Wie seht ihr das ?